Ratenkauf bei Minderjährigen / Unter 18 - Geht das eigentlich?

Wenn Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren mit Geld agieren, das ihnen von Angehörigen, Eltern und Großeltern geschenkt wurde, dürfen sie damit rechtlich wirksame Verträge abschließen. Grundlage ist § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der sogenannte Taschengeldparagraf. Er erlaubt Minderjährigen, altersübliche und entsprechend kleine Rechtsgeschäfte aus ihrem persönlichen Vermögen zu bestreiten. Welche Einschränkungen es hier gibt und ob ein Ratenkauf für Minderjährige möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Online einkaufen mit dem Taschengeld

Mit nur einem Klick das brandaktuelle Smartphone oder Notebook bestellt, einen neuen Fernseher auf den Weg gebracht oder dem günstigsten Anbieter ein Mofa abgekauft – für Jugendliche eine der leichtesten Übungen. Doch ihre beschränkte Geschäftsfähigkeit drückt auf die Rechtsgültigkeit solcher Verträge, und Eltern können bei Bedarf die Rückerstattung der Kaufsumme beim jeweiligen Händler verlangen.

Online einkaufen mit Taschengeld

Allerdings schützt das Gesetz auch die Verkäufer. Werden ihnen von Minderjährigen falsche Geburtsdaten übermittelt, müssen diese die gekauften Artikel auch bezahlen, andernfalls machen sie sich schadenersatzpflichtig. Etwas anders ergibt sich die gesetzliche Lage im geltenden Fernabsatzgesetz. Das heißt, im Onlinehandel gilt ein begrenztes Widerrufsrecht und innerhalb dieses Zeitfensters können Waren ohne Angaben von Gründen zurückgesendet werden.

Zwar haben Jugendliche, die in eine Ausbildung oder die Schule besuchen, in der Regel nicht so viel Geld, um sich große Wünsche mit einem Kauf zu erfüllen, doch mit einer Ratenzahlung scheint dies wieder realisierbar. Doch ist ein Ratenkauf bei Minderjährigen überhaupt gesetzeskonform?

Begrenzte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Zunächst gibt es im deutschen Recht eine klare Aussage: Es kann nur derjenige ohne eine Genehmigung von Dritten Verträge abschließen, der unbeschränkt geschäftsfähig ist. Und dies ist man in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Somit gelten Kinder und Jugendliche zwischen sieben und siebzehn Jahren als beschränkt geschäftsfähig.

Was passiert also, wenn ein Minderjähriger einen Handyvertrag mit monatlicher Zahlungsverpflichtung abschließt und durch eine falsche Angabe des Geburtsdatums keine Zustimmung der Eltern einfordern muss?

Klare Antwort: der Vertrag ist unwirksam. Ein Ratenkauf für Jugendliche unter 18 Jahren ist ohne Einwilligung der Eltern nicht möglich.

Ab wann gilt das Lebensjahr als vollendet?

Generell spricht das Gesetz bei der Altersgrenze von „vollendeten“ Lebensjahren. Nach Paragraf 187 Abs. 2 S. 2 BGB wird ein Lebensjahr an jenem Tag vollendet, an dem man Geburtstag hat und das Alter von 18 Jahren erreicht. Unerheblich ist, um welche Uhrzeit man damals geboren wurde.

Keine Ratenzahlung ohne Volljährigkeit

Ratenverträge mit Minderjährigen sind ungültig

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf keine Geschäfte abschließen, die über die Höhe des Taschengeldes oder des eigenen Einkommens hinausgehen. Ebenso untersagt ist die Aufnahme eines Kredites. Da es sich bei einem Ratenkauf auch um eine Art des Finanzierungskredites handelt, verbietet es der Gesetzgeber Händlern – egal ob online oder offline – Minderjährigen eine Ratenzahlung anzubieten.

Macht er es dennoch, geht ein Händler große Risiken ein. Zum einen können Eltern diesem Vertragsverhältnis widersprechen und der Verkäufer bleibt sowohl auf dem Aufwand als auch auf den Kosten sitzen. Zum anderen regeln die AGB aufgrund der vorhandenen Gesetzeslage die Grundvoraussetzungen für jeden Kauf. Hier ist Volljährigkeit eine Grundvoraussetzung für eine Gewährung der Ratenzahlung.

Daten fälschen ist keine Lösung

Daten fälschen ist strafbar

Schon so mancher Jugendliche mag auf die Idee gekommen sein, beim Online Shopping einfach seine Daten zu ändern und sich somit älter zu machen. Nicht immer funktionieren die Schufa, externe Datenbanken und Wirtschaftsauskunfteien perfekt, doch das System hinterlegt während des Bestellprozesses jede Information und gleicht diese mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen ab.

Häufig bleibt es daher beim Versuch, und die gewünschte Ratenzahlung wird folgerichtig abgelehnt. Abgesehen davon, dass auch das beste System ab und an Fehler macht und es durchaus sein kann, dass trotz falscher Daten ein Deal zustande kommt, zieht allein der Versuch rechtliche Konsequenzen nach sich – egal ob dieser erfolgreich war oder nicht.

Voraussetzung für Ratenzahlung

Unterschrift der Eltern notwendig

Damit Minderjährigen trotz allen rechtlichen Widrigkeiten eine Möglichkeit für altersgerechte Ratenverträge offensteht, brauchen diese neben der Zustimmung ihrer Eltern auch deren Unterschrift, um einen Kauf auf Raten abschließen zu können. Damit bestätigen die Eltern im Falle eines Zahlungsausfalles ihres Kindes alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem Ratengeschäft zu übernehmen und die Beträge in vollem Umfang zu bezahlen.

Nicht ohne Grund gibt der Gesetzesgeber hier die Regeln klar vor. Im Wesentlichen geschieht dies zum Schutz der minderjährigen Jugendlichen. Selbst unter der Voraussetzung, dass der Händler mit einem Ratenkauf ohne Unterschrift der Eltern einverstanden wäre, darf er dieses Geschäft nicht abschließen.

Sicherheit geht vor!

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen hat einen guten Grund. Sie soll vor Geschäften schützen, die den Minderjährigen Pflichten auferlegen, welche sie nicht zu leisten imstande sind. Gerade bei Ratengeschäften besteht die große Gefahr, dass es während der langen Vertragslaufzeit zu finanziellen Engpässen kommt. Eine unnötige Überschuldung in jungen Jahren wäre die Folge. Damit dies keinem Jugendlichen passiert, schiebt das Gesetz hier einen Riegel vor.

Ausnahme: Frühzeitige Volljährigkeit

So rigoros diese gesetzliche Regelung ist, es existieren Ausnahmen. In seltenen Fällen hat das Gesetz die Möglichkeit eine 17-jährige Person für volljährig zu erklären. Allerdings müssen bestimmte Umstände zutreffen, um mit diesem Alter für voll geschäftsfähig erklärt zu werden.

Wenn Minderjährige ein eigenes Geschäft führen oder frühzeitig jenes der Eltern weiterführen, ist die vorzeitige Geschäftsfähigkeit ein probates Mittel zur Vereinfachung der Situation. Nach § 112 des BGB werden Ansuchen beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände bearbeitet.

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