Ratenkauf bei Privatinsolvenz - Ist das sinnvoll?

Sobald sich natürliche Personen einer Überschuldung bewusst sind, können Sie allen Gläubigern einen außergerichtlichen Vorschlag zur Schuldenregulierung unterbreiten. Sollten sich nicht alle Beteiligten einigen können und die angebotene Abschlagszahlung erfährt keine Akzeptanz, gibt es nur einen Ausweg: die Privatinsolvenz. Wer diesen Weg beschreiten muss, hat sich an die Insolvenzordnung zu halten. Doch verstößt auch eine Ratenzahlung während der Privatinsolvenz gegen diese Regeln? Das und mehr erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Strikt verboten: Ratenzahlungen an einzelne Gläubiger

Regeln der Insolvenz

Das Insolvenzverfahren dient ausschließlich einem Zweck: der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubigerinteressen. In entsprechender Reihenfolge kommt es zur Abzahlung der vereinbarten Quote, geregelt wird der Ablauf im § 1 der Insolvenzordnung (InsO). Damit es innerhalb dieses Zeitraumes von drei bis sechs Jahren nicht zu Unregelmäßigkeiten in der Abhandlung kommt, müssen sich alle Beteiligten – Insolvenzverwalter, Schuldner und Gläubiger – an bestimmte Regeln halten.

Ab dem Eröffnungsdatum der Insolvenz verwaltet ein unbeteiligter Treuhänder das ganze Schuldnervermögen. Sein Auftrag ist es, die verfügbare Insolvenzmasse zu verwerten und unter den Gläubigern ordnungsgemäß aufzuteilen. Für den Schuldner ergibt sich daraus eine vollständige Abgabe seiner bisherigen Ratenzahlungsverpflichtungen. Ab sofort darf er keine Teilzahlung mehr an einen bestehenden Gläubiger leisten, auch wenn dies vor der Privatinsolvenz vereinbart war.

Tipp: Hier greift § 295 Abs. 1 der Insolvenzordnung, die besagt, dass eine derartige Zahlung gegen die Obliegenheiten des Schuldners verstoßen. Zudem können andere am Verfahren beteiligte Gläubiger durch dieses Vorgehen eine Versagung der Restschuldbefreiung in Form eines Antrages beim zuständigen Gericht einbringen.

Ratenkauf in der Privatinsolvenz

In der Regel dauert ein Insolvenzverfahren sechs, fünf oder mindestens drei Jahre. Während dieser Zeit muss sich der Schuldner genau an einige Vorgaben halten. Aber zählt ein privater Ratenkauf auch zu jenen Dingen, auf die man verzichten muss?

Nein. Eine Insolvenz zu überstehen, mag von vielen entbehrlichen Momenten geprägt sein, doch so gravierend ist der Lebenseinschnitt nicht.

Nachdem der pfändbare Teil des Einkommens direkt an den Treuhänder überwiesen wird, verbleibt der unpfändbare Anteil beim Schuldner. Es obliegt ihm, wie und wofür er dieses Geld ausgibt. Alles, was man als „angemessen“ erachten würde, kann auch in dieser Phase ohne Mitspracherecht von Dritten gekauft oder angeschafft werden. Nur Luxus darf es nicht sein. Ein überschwänglicher Lebensstil hat unter Umständen Konsequenzen zur Folge.

Schuldenfrei dank Restschuldbefreiung

Leistet man sich im Laufe der Privatinsolvenz keine Fehler, ist eine Restschuldbefreiung durchaus möglich. Damit diese weder durch eine Ratenzahlung an einen alten Gläubiger noch durch eine strafrechtliche Gläubigerbegünstigung gefährdet wird, darf der Schuldner keine unverhältnismäßig neuen Verbindlichkeiten eingehen.

Ablehnungsgründe für eine Restschuldbefreiung sind unter anderem:

  • Unangemessene Verbindlichkeit oder Vermögensverschwendung
  • Vorsätzliche und grob fahrlässige Ausgaben
  • Eine Insolvenzstraftat mit rechtskräftiger Verurteilung
  • Benachteiligung termingerechter Zahlungen an die Gläubiger
  • Verletzung der Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

Verfahrensdauer und Pflichten

Seit einer neuen Regelung in der Insolvenzordnung von 2014 kann die Dauer einer Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzt werden, wenn 35 % der Schulden zurückbezahlt und die Kosten des Verfahrens beglichen wurden. Werden im Laufe einer Privatinsolvenz lediglich die Verfahrenskosten übernommen, ist eine Verkürzung auf fünf Jahre vorgesehen.

Nur wenn diese nicht aufgebracht werden können, bleibt es bei einer Verfahrensdauer von sechs Jahren. Im Anschluss daran werden die Gebühren gestundet oder vollständig erlassen, sofern auch nach der Restschuldbefreiung kein pfändbares Vermögen zur Verfügung steht.

Es ist die Pflicht eines Schuldners während dieser Zeit:

  • … einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
  • … Insolvenzverwalter und Gläubiger über einen Wohnsitz- oder Arbeitswechsel innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu informieren.
  • … von einer Erbschaft verpflichtend 50 % an den Insolvenzverwalter abzugeben.

Beeinträchtigt ein Ratenkauf den Insolvenzverlauf?

Teilzahlung in der Insolvenz

Befindet man sich in einer Insolvenz, ist ein Ratenkauf nicht von den Obliegenheiten des Gerichtsverfahrens betroffen. Er gilt als neuer Teilzahlungsvertrag und wird nicht in das Prozedere eingebunden. Erwachsen aus ihm neue Außenstände, sind diese völlig eigenständig zu betrachten und nicht von der Restschuldbefreiung betroffen. Trotz zahlreicher Angebote, drückt ein Ratenkauf erneut auf die ohnehin schlechte Bonität.

Ob eine Bewilligung überhaupt erfolgen kann, liegt im Ermessen des Vertragspartners. Insbesondere Versandhäuser legen in dieser Situation langjährigen Kunden – positive Erfahrungen vorausgesetzt – meist keine Steine in den Weg und gewähren den gewünschten Kauf auf Raten. Selbstverständlich betreffen diese Ausgaben das individuelle Recht jedes Menschen und beeinträchtigen das Insolvenzverfahren nicht. Alle Schulden, die auf diese oder ähnliche Weise während der Privatinsolvenz angehäuft wurden, bleiben auch nach der Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten.

Schufa, Ratenkauf & Restschuldbefreiung

Treffen Personen mitten in einer Privatinsolvenz auf zuverlässige Geschäftspartner, wird ein Ratenkauf unter bestimmten Bedingungen beide Parteien zufriedenstellen. Voraussetzung ist eine regelmäßige und vor allem termingerechte Zahlung. Alle Unternehmen, die sehr strikt alle Schufa-Daten verwerten, werden in der Regel von einem Teilzahlungsvertrag absehen und eine Anfrage ablehnen.

Befindet man sich mitten in der Phase der Restschuldbefreiung, erhält die Schufa vom zuständigen Amtsgericht einen Beschluss. Geschieht dies nicht, sollte man eine Kopie an die Auskunftei senden. Danach erfolgt ein entsprechender Eintrag, der wiederum drei Jahre lang bestehen bleibt. Auch wenn es von vielen als störend empfunden wird, kann eine frühzeitige Löschung nicht beantragt werden.

Ratenkauf trotz Insolvenz

Nach Abzug der normalen Lebenshaltungskosten wie Miete, Telefon und Strom darf jeder Schuldner über sein unpfändbares Einkommen frei verfügen. Somit steht der Teilnahme am normalen Geschäftsverhalten nichts mehr im Wege. Im Rahmen alltäglicher Bedürfnisse darf selbstverständlich jeder einkaufen, wozu er Lust hat oder was gerade dringend benötigt wird.

Während der Insolvenz geschaffene Verbindlichkeiten fließen im Übrigen nicht automatisch in die Insolvenzmasse ein! Sie zählen ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme zur routinemäßigen Verpflichtung – ganz ohne Restschuldbefreiung.

Tipp: Normales Konsumverhalten

Wer den Versuchungen von virtuellen Shoppingtempeln nicht widerstehen kann, muss sich dringend helfen lassen. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass nach der ohnehin schwerfallenden Insolvenz erneut ein hoher Schuldenberg auf den Schultern lastet. Deshalb: bewusst ein bisschen strenger mit sich selbst sein und wenn das gar nicht möglich ist, Hilfe in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema

0 votes, average: 0,00 out of 50 votes, average: 0,00 out of 50 votes, average: 0,00 out of 50 votes, average: 0,00 out of 50 votes, average: 0,00 out of 5
[ Gesamtbewertungen: 0 | Durchschnitt: 0,00 ]
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert