Ratenkauf während der Wohlverhaltensphase - Ist das möglich?

Hat man sich verschuldet und musste Insolvenz anmelden, gilt es gewisse Regeln zu beachten, solange die Insolvenz andauert. Die ersten drei Jahre der Insolvenz werden als Wohlverhaltensphase bezeichnet. Hält der Schuldner alle Regeln und Fristen ein, kann er nach der Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung beantragen. Hier stellt sich die Frage, ob es erlaubt ist, innerhalb dieser Zeit eine neue Ratenzahlung einzugehen. Eine Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Ratenkauf während der Wohlverhaltensphase – ist das möglich?

Einigung von schuldner und gläubiger

Stecken Privatpersonen in einer tiefen Überschuldung, können sie ihren Gläubigern einen Vorschlag zur Schuldenregulierung unterbreiten. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung folgt der geordnete Schuldenabbau. Ist hingegen kein Konsens in Sicht, steht das Verfahren der Privatinsolvenz offen.

Ab dem Tag, an dem der Eröffnungsantrag zum Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht eingeht, sind Schuldner angehalten einige Regeln zu beachten. Insbesondere, um zu einem späteren Zeitpunkt nicht die Restschuldbefreiung zu gefährden. Ein paar dieser Vorschriften widmen sich dem Thema „Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz“.

Während der Privatinsolvenz – keine Zahlungen an einzelne Gläubiger

keine Ratenzahlung in der Insolvenz

Sinn des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubigerinteressen nach entsprechender Rangfolge. Die Grundlage für ein solches Vorgehen findet sich in § 1 der InsO (Insolvenzordnung). Damit dieses Ziel ordnungsgemäß erreicht werden kann, müssen sich sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger an bestimmte Regelungen halten. Das heißt, ab dem Tag der Insolvenzeröffnung verwaltet ein Treuhänder (Insolvenzverwalter) das gesamte Schuldnervermögen. Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu verwerten und an die Gläubiger zu verteilen.

Für den Schuldner ist deshalb klar: Er darf sich ab sofort keine Ratenzahlung leisten, sobald das Verfahren eröffnet ist – selbst wenn ursprünglich mit seinen alten Gläubigern eine Teilzahlung vereinbart wurde.

Tipp: Während eines Insolvenzverfahrens verstößt eine Ratenzahlung an einen alten Gläubiger gegen die Obliegenheit des Schuldners, ausschließlich Zahlungen an den Treuhänder zu leisten. § 295 Abs. 1 Nr. 4 der InsO gibt Aufschluss über alle notwendigen Details. Weiter darf das Insolvenzgericht auf Antrag eines fallinvolvierten Gläubigers die Restschuldbefreiung versagen.

Ratenzahlung während der Wohlverhaltensphase an alte Gläubiger – ein Fall für den Strafrichter?

Wer sich mitten in einer Insolvenz befindet, ist sich seiner Zahlungsunfähigkeit mehr als bewusst. Nimmt man dennoch eine Ratenzahlung in Kauf, obwohl dieser Vorgang klar und deutlich über die Insolvenzordnung verboten wird, muss man sich unter Umständen vor Gericht wegen Gläubigerbegünstigung verantworten.

Ausnahmen bilden Zahlungsverpflichtungen des täglichen Lebens (wie Miete, Strom etc.). Betrifft die Ratenzahlung eine unverhältnismäßige neue Verbindlichkeit und ein Insolvenzgläubiger erfährt davon, steht es dem Gericht frei, seinem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stattzugeben.

Gründe für die Ablehnung einer Restschuldbefreiung können sein:

  • Eine Vermögensverschwendung oder unangemessene Verbindlichkeit
  • Grob fahrlässige und vorsätzliche Ausgaben
  • Beeinträchtigung der Zahlungen an die Insolvenzgläubiger
  • Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
  • Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht

Sofern das Insolvenzgericht den erwünschten Schuldenerlass nicht ablehnt, bleiben neue Schulden vom Insolvenzverfahren unberührt und fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen sind alle Arten von Geldstrafen – sie bleiben von der endgültigen Tilgung der Gesamtschuld unberührt.

Was geschieht nach Ende der Wohlverhaltensphase?

was passiert nach der Wohlverhaltensphase

Sofern man als Schuldner allen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt, ist das kalkulierte Ende einer Insolvenz von der Restschuldbefreiung begleitet. Mit anderen Worten: Nach einer regulären Laufzeit von sechs, fünf oder mindestens drei Jahren gilt das Insolvenzverfahren als erfolgreich beendet und Betroffene sind von all ihren Schulden vollständig befreit.

Alle Forderungen, die vor der Eröffnung des Prozedere entstanden sind, können nun von Gläubigern nicht mehr geltend gemacht werden. Das gilt aber nicht für Außenstände, die sich während der Wohlverhaltensphase angehäuft haben.

Nach Abschluss des Verfahrens und der Erteilung einer Restschuldbefreiung bleiben zwar alle alten Einträge über Gläubigerforderungen bei der Schufa bestehen, es findet jedoch lediglich ein entsprechender Eintrag statt. Eine Kopie des Beschlusses vom zuständigen Amtsgericht reicht der Schufa zur erfolgreichen Bearbeitung aus.

Somit bleibt der Eintrag über die Privatinsolvenz für den Zeitraum von drei Jahren bestehen. Eine vorzeitige Löschung kann nicht beantragt werden. Gestundete Verfahrenskosten können entweder in Raten beglichen oder weiterhin gestundet werden – bis hin zur Erlassung, sofern nach der Restschuldbefreiung kein verwertbares Vermögen zur Verfügung steht.

Ratenkauf trotz Insolvenz

ratenzahlung bei insolvenz

Während der 6-jährigen Wohlverhaltensphase gibt es einige Vorgaben, an die sich ein Schuldner genau halten muss, doch zählen Lebensstandard und neue Ratenkäufe auch zu jenen Dingen, auf die man verzichten muss? Die Antwort lautet: Nein.

Seit 2014 kann sich die Insolvenzdauer stark verkürzen, wenn 35 % der Schulden nach drei Jahren zurückbezahlt und die Verfahrenskosten beglichen wurden. An diesem Punkt endet die Wohlverhaltensphase. Können lediglich die Verfahrenskosten gezahlt werden, ist dennoch eine Verkürzung der Dauer auf fünf Jahre möglich.

Meist durchleben Schuldner eine Zeit der Entbehrung, was aber nicht bedeutet, dass sie sich gar nichts leisten dürfen. Während dieser Zeit verpflichtet man sich, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben, im Falle einer Erbschaft 50 % an den Insolvenzverwalter abzugeben und Wohnsitzwechsel innerhalb von 14 Tagen bekanntzugeben – darf aber im Gegenzug mit dem nicht gepfändeten Teil seines Einkommens nach Belieben verfahren.

Sind neue Ratenzahlungsverpflichtungen erlaubt?

Ein Leben der Luxusklasse ist wohl für niemanden während der Wohlverhaltensphase möglich – was aber nicht heißt, dass nach Abzug von laufenden monatlichen Kosten wie Telefon, Strom und Miete sowie dem pfändbaren Teil des Einkommens kein Geld mehr für die Erfüllung persönlicher Wünsche übrig bleibt.

Selbstverständlich können im Rahmen befindliche neue Anschaffungen getätigt werden, sie dürfen aber nicht die Bedürfnisse der alten Gläubiger beeinflussen. Falsch ist die Annahme, dass während der Wohlverhaltensphase produzierte Schulden automatisch in die Insolvenzmasse einfließen. Jeder neue Euro auf Ihrer Sollseite bleibt als normaler und herkömmlicher Außenstand aufrecht und wird weder in die Restschuldtilgung noch in den Teil der Pfändungsbeträge einbezogen.

Tipp: Selbst für den Fall, dass virtuelle Shoppingwelten mit unwiderstehlichen Angeboten locken – überlegen Sie genau, für welche Dinge Sie das restliche zur Verfügung stehende Kapital verwenden sollten. Neue Schulden am Ende der Insolvenz sind ärgerlich und vermeidbar.

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