So beantragen Sie eine Ratenzahlung für Geldstrafen beim Gericht!

Wurde eine Geldstrafe aufgrund eines Verstoßes gegen das Gesetz verhängt, so ist die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zuständig. Im Normalfall muss diese Geldstrafe in einer Summe bezahlt werden. Doch gerade bei besonders hohen Beträgen ist das nicht immer möglich. Ob und wie Sie sich mit dem Gericht auf eine Ratenzahlung einigen können, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem stellen wir Ihnen ein Musterschreiben für den Antrag auf eine Ratenzahlung bei Gericht bereit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geldstrafen müssen in der Regel in einer Summe bezahlt werden.
  • Auf Antrag kann eine Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlung gewährt werden.
  • Eine Ratenzahlung wird nur gewährt, wenn die Zahlung in einmaliger Summe eine finanzielle Unzumutbarkeit für den Verurteilten darstellt.
  • Die Gründe für eine Ratenzahlung müssen plausibel erläutert werden.

Welche Strafen können in Raten bezahlt werden?

Werden Sie in einem Strafverfahren oder mittels eines Strafbefehls verurteilt, so sind grundsätzlich folgende Arten von Strafen möglich:

  • Verwarnungen
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Geldstrafen
  • Freiheitsstrafen
  • Gemeinnützige Arbeitsstunden

Es versteht sich von selbst, dass eine Ratenzahlung nur bei Geldstrafen möglich ist.

Wonach richtet sich die Bemessung einer Geldstrafe?

Eine vom Gericht verhängte Geldstrafe wird in Tagessätzen angegeben. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Die Höhe eines Tagessatzes wird nach den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten festgelegt. Dies stellt sicher, dass wirtschaftlich besser gestellte Personen gleich hart bestraft werden wie weniger gut betuchte Personen.
  • Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Straftat wieder. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag Freiheitsstrafe. Eine Verurteilung zu 30 Tagessätzen entspricht also einem Monat Freiheitsstrafe im Gefängnis.

Die Gesamtstrafe ergibt sich aus der Multiplikation der Höhe eines Tagessatzes mal der Anzahl der Tagessätze.

Beispiel:

30 Tagessätze à 100 Euro ergeben eine Gesamtstrafe von 3.000 Euro
(30 x 100 = 3.000)

Was kann man tun, wenn die Strafe zu hoch ist, um sie zu bezahlen?

Die verhängte Geldstrafe soll für den Verurteilten zu einer unangenehmen finanziellen Belastung werden, denn schließlich ist gewollt, dass die Verurteilung auch als Strafe empfunden und das Unrechtsbewusstsein dadurch geschärft wird.

Dadurch kann es vorkommen, dass die Strafe nicht in einer Summe aufgebracht werden kann. Hierbei haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Die Strafe wurde zu hoch bemessen.
    Sind Sie der Meinung, die Strafe wurde aufgrund falscher Annahmen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen falsch bemessen, so können Sie Widerspruch einlegen. Details dazu besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt.
  • Die Strafe wurde korrekt bemessen, kann aber nicht bezahlt werden.
    Ist die Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse seitens des Gerichts korrekt und Sie verfügen trotzdem nicht über die Mittel zur Begleichung der Strafe, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Im § 42 StGB ist geregelt, dass verurteilten Straftätern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zahlungserleichterungen für die Zahlung einer Geldstrafe gewährt werden können. Dazu zählt auch die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

Beantragung einer Zahlungserleichterung

Antrag auf Ratenzahlung bei Gericht

Ist ein Verurteilter aufgrund wirtschaftlicher oder persönlicher Verhältnisse nicht in der Lage, bzw. ist es ihm nicht zumutbar eine Geldstrafe sofort zu bezahlen, können laut § 42 StGB i.V.m. § 459a StPO Zahlungserleichterungen gewährt werden.

Der Antrag auf Ratenzahlung muss bei der entsprechenden Vollstreckungsbehörde, also der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Rechtspfleger, beantragt werden. Diese entscheiden dann individuell über die Zumutbarkeit der vollständigen Bezahlung der Geldstrafe in einer Summe. Ist diese nicht zumutbar, so kann einer Ratenzahlung stattgegeben werden.

Was gilt als unzumutbar?

Kann der Verurteilte die Geldstrafe weder aus laufendem Einkommen, noch aus seinen Rücklagen begleichen, so wird ihm die Möglichkeit einer Ratenzahlung gewährt.

So beantragen Sie die Ratenzahlung bei Gericht

Wenn Sie die verhängte Strafe nicht in einer Summe bezahlen können, so haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlung zu stellen.

Dieser bedarf keiner speziellen Form, allerdings sollten Sie die Gründe und Ihre derzeitigen finanziellen Umstände ausführlich darstellen. Dies erhöht die Chance auf eine Bewilligung der Ratenzahlung.

Muster Download:

Hier können Sie ein Musterschreiben für einen Antrag auf Ratenzahlung bei Gericht direkt downloaden: Muster Ratenzahlung bei Gericht.

Alternative zur Ratenzahlung bei Gericht

Alternative zur Ratenzahlung bei Gericht

Wird dem Antrag auf Ratenzahlung nicht stattgegeben, weil die zuständige Vollstreckungsbehörde die Zahlung des Einmalbetrages für zumutbar hält, so sollten Sie schnellstmöglich dafür sorgen, das nötige Geld auch zu haben.

Ist das nicht der Fall, kann ein Konsumentenkredit zur freien Verfügung eine Möglichkeit sein, sich das Geld zum Bezahlen der Strafe zu beschaffen. Dieser kann dann in bequemen Monatsraten abbezahlt werden und ist schon zu relativ günstigen Zinsen von 3-5 % zu haben.

Den besten Kredit finden Sie mit dem Vergleichsrechner für Kredite von www.smava.de. Geben Sie hier einfach den benötigten Kreditbetrag ein und wählen Sie die gewünschte Laufzeit zur Abzahlung aus. Im Anschluss werden Ihnen die besten Angebote verschiedener Banken angezeigt.

Monate

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Fazit

Geldstrafen werden absichtlich so bemessen, dass Sie den Verurteilten empfindlich treffen. Dies soll das Unrechtsbewusstsein für die begangene Tat fördern und von einer erneuten Straffälligkeit abhalten.

Ist dem Verurteilten die Zahlung der Strafe in kompletter Höhe nicht möglich, so kann eine Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlung gewährt werden. Diese muss jedoch beantragt und ausführlich begründet werden. Der Vorschlag zur Ratenzahlung muss jedoch realistisch und darauf ausgerichtet sein, die Strafe schnellstmöglich begleichen zu können.

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