Ratenzahlung von GEZ / Rundfunkbeitrag - Geht das?

Wer Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bekommt, der muss in der Regel mit Nachzahlungen für den Rundfunkbeitrag rechnen. Je nachdem, wie groß der Zeitraum der nicht geleisteten Zahlungen ist, kann dabei eine beträchtliche Summe zusammenkommen, die nicht immer sofort bezahlt werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie dann haben und wie Sie eine Ratenzahlung für den Rundfunkbeitrag beantragen können. Außerdem erfahren Sie, was Sie tun können, wenn der Antrag auf Ratenzahlung nicht genehmigt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rundfunkbeitrag ist von jedem Haushalt zu bezahlen.
  • Er beträgt aktuell 17,50 € pro Monat.
  • Bestimmten Personengruppen steht eine Befreiung bzw. Ermäßigung zu.
  • Eine Abmeldung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Der Antrag auf Ratenzahlung offener Rundfunkbeiträge kann über ein Online-Formular gestellt werden.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist eine im Rundfunkstaatsvertrag festgesetzte Abgabe, die von jedem Haushalt in Deutschland zu zahlen ist. Die Einnahmen dienen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie beläuft sich derzeit auf 17,50 € pro Monat.

Woher weiß der Beitragsservice, wo ich wohne?

Selbst wenn Sie sich selbst nie beim Beitragsservice angemeldet haben, werden Sie früher oder später Post bekommen, mit der Aufforderung Ihren Rundfunkbeitrag zu zahlen. Die Daten dafür erhält der Beitragsservice durch einen Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamtes. Dies ist gesetzlich legitimiert.

Der Beitragsservice meldet Sie automatisch rückwirkend zum 01. Januar 2016 an, sodass Sie im schlimmsten Fall für die gesamte Zeit Nachzahlungen zu leisten haben.

Wie kann ich eine Nachzahlung in Raten zahlen?

Briefe vom Beitragsservice

Ein Schreiben des Beitragsservice sollte keineswegs ignoriert werden. Im schlimmsten Fall können die säumigen Gebühren vom Finanzamt oder einem Gerichtsvollzieher unter Anwendung einer Pfändung oder ähnlichen Zwangsmitteln eingetrieben werden.

Können Sie die geforderte Nachzahlung nicht in einer Summe begleichen, so sollten Sie Kontakt mit dem Beitragsservice aufnehmen und eine Ratenzahlung beantragen. Der Ratenzahlungsantrag wird in der Regel genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es ist bisher noch keine Vollstreckung durch eine Behörde oder einen Gerichtsvollzieher beantragt oder durchgeführt worden.
  • Die angebotene Rate ist angemessen im Verhältnis zum Gesamtbetrag.
  • Bisher bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen wurden immer eingehalten.

Den Antrag auf Ratenzahlung müssen Sie nicht selbst erstellen, sondern können dafür einfach das Webformular des Beitragsservice nutzen:

Wer muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen?

Von der Zahlung des Rundfunkbeitrags sind diejenigen befreit, für die die Zahlung eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen würde.

Dazu gehören:

  • Bezieher von ALG 2 oder Sozialhilfe
  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezieher von Blindenhilfe oder Pflegegeld
  • Bezieher von Grundsicherung
  • Azubis oder Studenten, die Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG beziehen

Daneben steht auch taubblinden Menschen, Pflegebedürftigen, Sonderfürsorgeberechtigten und volljährigen Personen, die in einer stationären Einrichtung leben eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu. Der Befreiungsantrag kann formlos gestellt werden, allerdings müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.

Kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Eine Abmeldung ist laut Gesetz nur zulässig, wenn:

  • … die Person verstorben ist.
  • … zwei Personen zusammenziehen. Für die aufgegebene Wohnung kann der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden. Er ist nur pro Haushalt fällig.
  • … ein Umzug ins Ausland erfolgt.

Auch für diese Fälle sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Personen, die stark seh- oder hörbehindert sind können außerdem eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Die bestehende Einschränkung muss entsprechend nachgewiesen werden.

Alternative zur Ratenzahlung des Rundfunkbeitrags

Dem Antrag auf Ratenzahlung des Rundfunkbeitrags muss nicht zwangsläufig stattgegeben werden. Ist das der Fall und können oder wollen Sie den ausstehenden Betrag nicht in einer Summe zahlen, so kann ein Ratenkredit zur freien Verwendung eine Möglichkeit sein, den offenen Betrag sofort zu bezahlen und das von der Bank geliehene Geld in bequemen Monatsraten abzuzahlen.

Den günstigsten Kredit können Sie ganz leicht mit Hilfe des Vergleichsrechners für Kredite von www.smava.de finden. Sie geben im untenstehenden Formular einfach die benötigte Summe ein und wählen die gewünschte Laufzeit aus.

Im nächsten Schritt werden Ihnen die besten Angebote unterschiedlicher Banken angezeigt. Haben Sie sich für eines dieser Angebote entschieden, kann der Kredit direkt online beantragt werden.

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