Ratenzahlung beim Finanzamt abgelehnt - Was tun?

Wenn der Steuerbescheid im Briefkasten liegt, fragen sich viele Menschen, woher Sie das Geld zur Bezahlung der Steuerschulden nehmen sollen. Kann die Steuerschuld nicht in einer Summe bezahlt werden, so können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Stundung der Steuerlast stellen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Ratenzahlung. Was Sie im Fall einer Ablehnung tun können, welche Punkte Sie dabei beachten sollten und welche Alternativen Ihnen offen stehen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der fällige Betrag aus einem Steuerbescheid ist grundsätzlich in einer Summe zu bezahlen.
  • Die Genehmigung einer Stundung und der Ratenzahlung hängt von den persönlichen Umständen und dem guten Willen des zuständigen Sachbearbeiters ab.
  • Gegen die Ablehnung einer Ratenzahlung kann Widerspruch eingelegt werden.
  • Lässt sich keine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren, so können Sie einen Kredit aufnehmen, um die Steuerschulden zu bezahlen.

Wie kann ich eine Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen?

Die Konsequenzen einer Nichtzahlung der Steuerschulden können dramatisch sein. Das Finanzamt ist berechtigt im schlimmsten Fall auch das Konto zu pfänden. Daher ist es sinnvoll, den Versuch zu unternehmen, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt einzugehen. Hierfür muss zuvor ein Antrag auf Stundung beim Finanzamt gestellt werden.

Was bedeutet Stundung?

Steuerschulden sind in der Regel sofort fällig. Eine Stundung der Schulden bedeutet, dass der Fälligkeitszeitpunkt verschoben wird. Grundsätzlich gilt jedoch auch dann, dass die Steuern in einer Summe bezahlt werden müssen. Dieser muss vor dem eigentlichen Fälligkeitszeitpunkt gestellt werden, da eine nachträgliche Stundung nicht möglich ist.

Am besten schlagen Sie direkt in Ihrem Antrag auf Stundung der Steuerschuld eine Ratenzahlung vor.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Ratenzahlung beim Finanzamt erfüllt werden?

Voraussetzungen für eine Ratenzahlung beim Finanzamt

Eine Stundung der Steuerschuld mit der Vereinbarung einer Ratenzahlung ist nur möglich, wenn dafür wichtige finanzielle Gründe vorliegen. Der Antrag selbst kann formlos gestellt werden, sollte aber unbedingt eine ausführliche Begründung der Umstände und der eigenen finanziellen Situation enthalten, wegen derer die sofortige Begleichung nicht möglich ist.

Dem Finanzbeamten muss geschildert werden, dass die sofortige Zahlung des offenen Betrags eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dabei sollten Sie auf folgende Punkte in Ihren Ausführungen achten:

  • Stellen Sie klar, dass der derzeitige finanzielle Engpass für Sie nicht vorhersehbar war.
  • Erläutern Sie die Gründe, privater oder geschäftlicher Natur, die zur derzeitigen finanziellen Situation geführt haben.
  • Geben Sie glaubhaft an, dass und wie der aktuelle finanzielle Engpass in näherer Zukunft überwunden werden kann.
  • Zeigen Sie dem Finanzbeamten außerdem einen Tilgungsplan für die Steuerschuld auf, den Sie einhalten können.

Ein Rechtsanspruch auf eine Ratenzahlung der Steuerschuld besteht zwar nicht, in der Regel werden gut begründete Anträge aber genehmigt, solange die Sachbearbeiter die grundsätzliche Zahlungswilligkeit erkennen können.

Welche Gründe können zu einer Ablehnung führen?

Ihrem Antrag auf Stundung und Ratenzahlung muss nicht zwangsläufig stattgegeben werden. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Zu späte Kontaktaufnahme
  • Die Gründe für die finanzielle Situation wurden nicht ausführlich und glaubhaft dargelegt
  • Die angebotene Höhe der Rate ist zu niedrig
  • Frühere Ratenzahlungsvereinbarungen wurden von Ihnen nicht eingehalten

Was kann ich tun, wenn der Stundungsantrag abgelehnt wurde?

Stundungsantrag abgelehnt

Bei einer Ablehnung des Stundungsantrags sollten Sie direkt persönlich oder telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Bearbeiter aufnehmen. So zeigen Sie Eigeninitiative und ein ernsthaftes Interesse an der Klärung der Situation.

Legen Sie in solch einer Situation auf jeden Fall Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Am besten stellen Sie in diesem Widerspruch nochmals und sehr detailliert dar, dass eine Ablehnung eine unzumutbare Härte für Sie darstellt. Auch die Erwähnung von Kindern im Haushalt, für die Sie sorgen müssen, eine längere Krankheit oder der Nachweis einer Besserung der finanziellen Situation in Zukunft können in solch einer Situation den Bearbeiter noch umstimmen.

Wichtig ist, dass dann auch die Raten immer pünktlich gezahlt werden.

Was passiert, wenn ich die Raten nicht pünktlich zahle?

Ist eine Stundung vereinbart, ist es Ihre wichtigste Aufgabe die Ratenzahlungsvereinbarung auch einzuhalten. Tun Sie das nicht, so kann die Gesamtforderung sofort wieder fällig gestellt werden. Wurde der Antrag auf Stundung abgelehnt, so ist es trotzdem hilfreich, wenn Sie die erste Rate bereits überweisen, um Ihre Zahlungsbereitschaft zu zeigen.

Welche Alternativen gibt es zur Ratenzahlung beim Finanzamt?

Alternativen zur Ratenzahlung

Besteht auch durch den Widerspruch gegen eine Ablehnung der Stundung keine Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, so müssen Sie die gesamte Steuerschuld in einer Summe bezahlen.

Haben Sie dafür nicht die finanziellen Mittel, können Sie sich das Geld vorerst leihen. Ein Ratenkredit zur freien Verwendung bietet dazu eine ideale Möglichkeit. Diese sind heutzutage bereits für niedrige Zinssätze zu bekommen und können über einen längeren Zeitraum abbezahlt werden.

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