Verjährung von Ratenzahlungen - Wie lange dauert das? Was gibt es zu beachten?

Die gesetzliche Regelung, wann eine Ratenzahlung verjährt ist, wird klar definiert und lässt keine Spekulationen zu. Für die richtige Berechnung übernimmt der Jahreswechsel eine wichtige Funktion. Denn immer zum Ende eines Kalenderjahres verjähren offene Forderungen. Springt das Datum auf den 01.01. kann es also gut sein, dass eine alte Forderung für den Gläubiger nicht mehr einzutreiben ist. Es gibt allerdings Möglichkeiten die Verjährung zu stoppen.

Wann verjährt die Gesamtschuld?

Zum Jahresende stellt sich vielen Menschen eine finanziell wichtige Frage: Verjährt nun endlich eine lästige, noch offene Forderung? Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im § 195 die Verjährungsfrist mit drei Jahren. Allerdings müssen für deren Rechtsgültigkeit einige Bedingungen erfüllt sein. Von dieser Regelung betroffen, sind Forderungen aus dem alltäglichen Geschäftsverkehr, wie:

  • Kaufverträge
  • Lieferungen
  • Dienstleistungen
  • Lohn- und Gehaltsansprüche

Entscheidend dabei ist stets die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres, in dem die eigentliche Leistung erbracht wurde. Vor allem bei geringen Forderungen, deren Höhe nur unwesentlich über die Gerichtskosten hinausgehen, ist eine gerichtliche Einbringung eher unwahrscheinlich.

Keine Verjährung durch schleppende Ratenzahlung

Verjährung beginnt mit jeder Zahlung von neuem

Wer glaubt, man könne eine offene Rechnung gemütlich mittels Ratenzahlung abstottern, darf jedoch nicht darauf spekulieren, dass der Restbetrag einfach irgendwann verjährt. Denn mit jeder gezahlten Rate beginnt die Verjährungsfrist von neuem.

Damit unbeglichene Forderungen seitens des Gläubigers nicht als verloren gelten, sind ein paar Schritte notwendig. Um die Verjährung rechtkonform zu unterbrechen, müssen Händler einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder im Falle einer höheren Summe Klage einreichen.

Voraussetzung dafür ist die Einlangung bei Gericht bis zum 31.12. – nur dann ist die Verjährung ordnungsgemäß unterbrochen. § 199 Abs. 1 BGB regelt diese Vorgehensweise.

Für Schuldner bedeutet das, dass ein Gläubiger seine offene Rechnung nicht mehr einfordern kann. Ob er diese weiterhin in seiner Buchhaltung führt oder umständehalber ausbucht, bleibt ihm selbst überlassen. Erhält ein Schuldner auch nach dieser dreijährigen Frist eine Zahlungsaufforderung, muss er schriftlich auf die Verjährung hinweisen.

Ratenzahlungen – besondere Arten von Schulden und ihre Verjährung

Abgesehen von Konsum- oder Wirtschaftsschulden im herkömmlichen Sinne, existieren ein paar Schulden mit speziellen Formen der Verjährung:

  • Mietschulden: Hier gelten identische Regelungen zu normalen Forderungen, die Verjährungsfrist tritt nach drei Jahren ein.
  • Schulden bei der Krankenkasse: Nach § 25 Abs. 1 des 4. Sozialgesetzbuches verjähren Ansprüche auf Beiträge erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres. Bei vorsätzlicher Vorenthaltung von Beiträgen tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.
  • Verjähren Schulden nach Inkasso-Maßnahmen? Selbst, wenn der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der offenen Rechnungen beauftragt hat, verjähren derartige Forderungen ebenfalls nach drei Jahren.
  • Welche Regeln gibt es bei der Verjährung von Steuerschulden? Gemäß § 228 der AO (Abgabenordnung) tritt die Verjährung nach fünf Jahren ein.

  • Sämtliche allgemeine Formulierungen hinsichtlich der Verjährung sind in § 194 des BGB definiert.

„Was verjährt, ist der Anspruch auf einen Leistungsaustausch.“

Je nach Form und Wesen des Geschäftes regeln verschiedene Paragrafen sowohl Hemmungen als auch Rechtsfolgen:

  • Dauer und Gegenstand der Verjährung – §§ 194-202
  • Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Verjährung – §§ 203-213
  • Rechtsfolgen einer Verjährung – §§ 214-225

Wodurch verlängert sich die Verjährungsfrist?

Verlängerung der Verjährungsfrist

Keine Verjährungsfrist verlängert sich aufgrund einer formlosen Mahnung. Ein Irrglaube, dem viele Unternehmer unterliegen. Gleichzeitig besteht auch keine Richtlinie, nach der eine Forderungen zweimal angemahnt werden muss, bevor sie beispielsweise mithilfe des Gerichtes durchgesetzt werden kann.

Etwas anderes gilt, sobald ein Schuldner sich mit einem Gläubiger auf eine Ratenzahlung einigt oder aktiv Verhandlungen über den Anspruch einer Leistung geführt werden. Gemäß § 203 BGB gilt die Verjährung solange als gehemmt. Verweigert allerdings eine Partei die Fortsetzung, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Der Umstand mehrfach Mahnungen zu versenden, stellt jedoch keine Verhandlung dar.

Säumige Ratenzahlung – Forderung geltend machen

Bevor eine Forderung verjährt, haben Händler und Unternehmer zwei Möglichkeiten, die aushaftenden Schulden mit einem Titel zu bekräftigen. Zum einen können offenstehende Forderungen auf dem gerichtlichen Weg eingeklagt werden, zum anderen besteht die kostengünstigere Alternative eines sogenannten Mahnbescheides. Durch seine Zustellung hat man als Schuldner im vereinfachten Mahnverfahren die Wahl: Entweder man legt gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch ein oder es wird darauf verzichtet.

Letzteres hat einen Vollstreckungsbescheid zur Folge, gegen den aber auch Einspruch eingelegt werden kann. Legt ein Schuldner kein Rechtsmittel ein, hält der Gläubiger in wenigen Wochen einen rechtskräftigen Titel in der Hand, mit dem er auch – je nach Höhe des Betrages – einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.

Tipp: Während dem Prozedere verlängert sich die Verjährungsfrist ab Einreichung des Mahnbescheides spätestens zum 31.12. um weitere sechs Monate. Achten Sie daher sehr sorgfältig auf etwaige Fristen, um hier keine Nachteile zu erleiden!

Schuldtitel verändert die Lage

Mit dem Erlass eines Vollstreckungsurteils und seiner endgültigen Rechtskraft gibt es keine Möglichkeiten mehr, die Verjährungsfristen zu hemmen oder zu unterbrechen. Ab diesem gerichtlich festgestellten Anspruchszeitpunkt hat ein Gläubiger 30 Jahre lang die Möglichkeit, seine Forderung geltend zu machen. Erst nach dieser Frist wäre ein Schuldner in der Lage, die geforderte Leistung zu verweigern.

Was passiert mit uneinbringlichen Forderungen aus Teilzahlungsverträgen?

Außergerichtliche Einigung

Nicht immer löst ein rechtsgültiger Schuldtitel die Probleme beider Seiten. Häufig ist gerade nach einem solch aufwendigen Verfahren die Gesprächsbereitschaft beider Parteien nachhaltig gestört. Leider bringt diese Haltung weder dem Schuldner die erhoffte Erleichterung, noch dem Händler die erforderlichen Einnahmen.

Aus diesem Grund werden Forderungspakete mit Schuldtiteln gerne extern angeboten, um überhaupt noch irgendeinen Erlös zu erzielen. Denn das kostenintensive Inkasso rechnet sich in vielen kleineren Fällen kaum. Bedeutend einfacher ist hier der Handel mit offenen Rechnungen – das „Factoring“.

Unternehmen, die diesen Weg nicht gehen möchten, sich aber dennoch uneinbringlichen Forderungen gegenübersehen, brauchen eine Korrektur in ihrer Buchhaltung. Einerseits ist eine Auswirkung auf die Umsatzsteuer anzupassen, da die Rechnung zum Fälligkeitszeitpunkt verbucht und umsatzsteuerlich erfasst wurde, zum anderen folgt die bilanzielle Eingliederung des Forderungsausfalls. Dadurch verringert sich das Bilanzergebnis um den betreffenden Nettobetrag.

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