So zahlen Sie Steuerschulden beim Finanzamt in Raten zurück!

Wie Sie vorgehen können, wenn Sie eine Forderung des Finanzamtes nicht in einer Summe bezahlen können und ob es möglich ist, beim Finanzamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, lesen Sie in diesem Artikel. Außerdem erhalten Sie ein Musterschreiben, welches die Beantragung einer Ratenzahlung vereinfachen wird, als Download.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ratenzahlung oder Stundung einer Steuerschuld muss beantragt werden.
  • Der Antrag muss schriftlich, kann aber formlos gestellt werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ratenzahlung von Steuerschulden.
  • Das Finanzamt entscheidet nach Prüfung des Antrags, ob eine Ratenzahlung gewährt werden kann.
  • Die maximale Laufzeit einer Ratenzahlung beträgt 12 Monate und es werden Zinsen fällig.

Wie kann beim Finanzamt in Raten gezahlt werden?

Gerade bei hohen geforderten Nachzahlungen an das Finanzamt haben viele Menschen Angst vor den Konsequenzen einer Nichtzahlung. Diese können bis zur Kontopfändung gehen, allerdings gibt es auch die Möglichkeit, die geschuldete Steuerlast in Raten abzuzahlen, falls eine sofortige Begleichung nicht möglich ist.

Voraussetzungen für eine Ratenzahlung beim Finanzamt

Ist es dem Steuerpflichtigen nicht möglich, die Steuerschuld in einer Summe zu bezahlen, so kann er einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Hierfür müssen jedoch wichtige finanzielle Gründe vorliegen. Aus rechtlichen Gründen muss zudem erst ein Antrag auf Stundung der Steuerschuld gestellt werden.

Was ist eine Stundung?

Die Stundung einer Schuld bedeutet nur eine Verschiebung des Fälligkeitszeitpunktes. Die Schuld muss dann trotzdem in einer Summe bezahlt werden. Die Steuerzahlung in Raten ist rechtlich gesehen eine Art der Stundung. Daher muss vom Schuldner ein Antrag auf Stundung gestellt werden, in welchem die Form der Ratenzahlung vorgeschlagen wird.

Ein Antrag auf Stundung der Steuerschulden muss rechtzeitig vor der eigentlichen Fälligkeit gestellt werden, da eine rückwirkende Genehmigung der Stundung nicht möglich ist.

Wird der Antrag auf Stundung abgelehnt, so kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Was muss beim Antrag beachtet werden?

Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt

Grundsätzlich bedarf ein Antrag auf Stundung keiner speziellen Form. Was jedoch auf jeden Fall enthalten sein sollte, ist eine ausführliche Begründung der Umstände, wegen derer keine sofortige Zahlung möglich ist.

In dieser Begründung muss dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden, dass die sofortige Zahlung des gesamten Steuerbetrags eine unzumutbare finanzielle Härte darstellen würde. Das Begründungsschreiben sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Unvorhersehbarkeit der des finanziellen Engpasses
  • Die wahren privaten oder geschäftlichen Gründe, die zur derzeitigen finanziellen Situation geführt haben
  • Glaubhafte Ausführung, dass der derzeitige finanzielle Engpass in näherer Zukunft behoben werden kann
  • Aufstellung des Tilgungsplans für die Begleichung der Steuerschuld in Raten

Auch wenn kein Rechtsanspruch auf eine Ratenzahlung von Steuerschulden besteht, so werden in der gängigen Praxis gut begründete Stundungsanträge in den meisten Fällen genehmigt. Wichtig ist, dass den bearbeitenden Beamten des Finanzamtes die grundsätzliche Zahlungswilligkeit glaubhaft dargestellt wird.

Musterschreiben:

Ein verwendbares Musterschreiben finden Sie hier zum Download: Vorlage Ratenzahlung Finanzamt.

Welche Kosten verursacht eine Ratenzahlung beim Finanzamt?

Die Bewilligung einer Ratenzahlung beim Finanzamt bedeutet für den Schuldner eine enorme finanzielle Entlastung. Allerdings ist diese auch mit weiteren Gebühren verbunden. Solange die gesamte geschuldete Summe nicht abbezahlt ist, werden durch das Finanzamt jeden Monat 0,5 % der gesamten Schuldensumme als Zinsen berechnet.

Wie lange kann die Steuerschuld beim Finanzamt abbezahlt werden?

Innerhalb eines Jahres muss die Steuerschuld beglichen werden. Das heißt es sind maximal 12 Monatsraten zur Begleichung der Schuld möglich.

Kredit als Alternative zur Ratenzahlung beim Finanzamt?

Einigung mit dem Finanzamt

Steuerschuldnern, die selbst nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, ihre Steuerschuld in einer Summe zu begleichen, kommen oft auf die Idee einen Kredit zur Bezahlung der Schuld aufzunehmen. Das bietet den Vorteil, dass die zu bezahlende Summe in einem Betrag überwiesen werden kann. Allerdings macht man dadurch auch neue Schulden bei der Bank, die selbstverständlich in Raten zurückgezahlt werden müssen.

Die Aufnahme eines Kredits zur Begleichung der Steuerschuld sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn der Antrag auf Stundung und Ratenzahlung vom Finanzamt abgelehnt wurde. Die gegenüber der Bank zu zahlenden Zinsen sind in der Regel deutlich höher als die vom Finanzamt.

Zudem prüft die Bank vor der Vergabe des Kredites Ihre Bonität. Wenn die finanzielle Situation so aussieht, dass die Steuerschuld nicht bezahlt werden kann, ist immer die Frage, ob die Banken dann überhaupt einen Kredit gewähren.

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